Der Gimafonds besteht seit 1978. Kurz zuvor, im August 1977, hatte der Bundesrat die zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgebern geschlossene Vereinbarung über die berufliche Weiterbildung allgemeinverbindlich erklärt. Damit war die Basis gegeben für die Einführung eines obligatorischen Berufsbeitrages. Die Arbeit des dafür geschaffenen Gimafonds konnte somit beginnen.
Auch heute noch wird der Gimafonds paritätisch getragen von den Gewerkschaften UNIA und Syna sowie vom Schweizerischen Maler- und Gipserunternehmerverband (SMGV). Was damals mit dem Anliegen begann, die berufliche Weiterbildung gezielt zu fördern, hat sich nach über 30 Jahren bestens bewährt und etabliert. Inzwischen wurden auch die Lehrlinge mit einbezogen.
Seit dem 1. Juli 2013 ist Roland Rey für die Leitung des Gimafonds verantwortlich.