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Temporäre Arbeitnehmer

Für einen Grossteil der Temporärangestellten in der Schweiz gilt seit dem 1.1.2012 der GAV Personalverleih. Ist dies der Fall, beziehen Sie Ihre Weiterbildungsleistungen nicht mehr vom Gimafonds sondern von Temptraining.

Stellen Sie Ihr Gesuch bei Temptraining unbedingt vor der definitiven Kursanmeldung, andernfalls erhalten Sie keine finanzielle Unterstützung von Temptraining.

Ihr Personalverleiher kann Ihnen Auskunft darüber geben, ob Ihr Temporärbüro dem GAV Personalverleih unterstellt ist.

Wenn Ihr Temporärbüro nicht dem GAV Personalverleih unterstellt ist, gelten für Sie dieselben Regeln wie für dem Gimafonds unterstellte Teilzeit-Arbeitnehmende.