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Berufsorientierte Weiterbildung

Sie entscheiden bei der Anmeldung durch das Anwählen des Kästchens Gimafonds link[] selber, für welche 15 Kurstage der Gimafonds Entschädigungen bezahlen soll.

Sie geben an, ob die Leistungen aus dem Gimafonds an Sie selber oder an den Arbeitgeber bezahlt werden.

Sie können die Dauer der einzelnen Kurse sowie die Höhe der Kurskostenentschädigung und der allfälligen Lohnausfallentschädigung dem PDF

entnehmen

Sofern Sie die Bedingungen zur Anspruchsberechtigung erfüllen, erfolgt die Entschädigung nach Kursende automatisch (wenn uns alle nötigen Angaben vorliegen).

Für Kurse im Rahmen der berufsorientierten Weiterbildung bleibt die Leistungsbegrenzung von 15 Kurstagen pro Kursjahr bestehen.